Vollmachten und Verfügungen

Vollmachten & Verfügungen - Für den Ernstfall richtig vorsorgen

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein plötzlicher Notfall und plötzlich kannst du keine Entscheidungen mehr selbst treffen. In genau solchen Momenten zeigt sich, wie wichtig es ist, für den Ernstfall richtig vorzusorgen. Ohne klar geregelte Vollmachten und Verfügungen dürfen selbst Ehepartner, Kinder oder enge Angehörige nicht automatisch für dich handeln. Im schlimmsten Fall entscheidet ein Gericht darüber, wer deine Angelegenheiten übernimmt  und nicht zwingend die Person, der du vertraust.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du selbst, wer in deinem Sinne handeln darf. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst oder ablehnst. Ergänzend dazu kannst du mit einer Betreuungsverfügung festhalten, wer im Ernstfall als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll.

FAQ | Vollmachten & Verfügungen

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung?

Eine Vorsorgevollmacht erlaubt einer Person deines Vertrauens, im Ernstfall rechtliche und finanzielle Entscheidungen für dich zu treffen.

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst oder ablehnst, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst.

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmst du, wer vom Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine Betreuung notwendig wird.

Alle drei Dokumente gehören zu den wichtigsten Vollmachten und Verfügungen, um für den Ernstfall richtig vorzusorgen.

 

Viele glauben, Ehepartner oder Kinder dürfen automatisch handeln – das ist rechtlich nicht korrekt.

Ohne eine gültige Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige weder Bankgeschäfte erledigen noch Verträge unterschreiben. Auch medizinische Entscheidungen sind ohne Patientenverfügung nicht eindeutig geregelt.

Im Zweifel entscheidet ein Gericht über eine Betreuung.

Vollmachten und Verfügungen sollte man nicht erst im hohen Alter erstellen.

Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jederzeit eintreten. Deshalb ist es sinnvoll, bereits in jungen Jahren für den Ernstfall vorzusorgen – insbesondere wenn Familie, Eigentum oder ein eigener Betrieb abgesichert werden müssen.

Grundsätzlich sind Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung auch ohne Notar wirksam.

In bestimmten Fällen, etwa bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögenswerten, kann eine notarielle Beurkundung jedoch sinnvoll oder erforderlich sein. Eine individuelle Beratung hilft, hier die richtige Entscheidung zu treffen.

 

Vollmachten und Verfügungen sollten sicher aufbewahrt und für den Ernstfall zugänglich sein.

Zusätzlich kann eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll sein. So wird im Betreuungsfall schnell ersichtlich, dass entsprechende Dokumente existieren.

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