Die Kranken(zusatz)-Versicherung

Wenn der gesetzliche Schutz nicht ausreicht.

WOZU?

Mit einer Krankenzusatzversicherung können gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.

Durch umfangreiche Reformen wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung viele Leistungskürzungen durchgesetzt. Die Versorgungslücken werden immer größer und auch die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen immer undurchsichtiger.

Bei der ambulanten Zusatzversicherung können in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthaltene Leistungen versichert werden. Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren oder Vorsorgeuntersuchungen sind hier beispielhaft zu nennen. Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung. Von einer Krankentagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, den er ohne Lohnersatzleistung arbeitsunfähig ist, einen Betrag zur Sicherung seines Nettoeinkommens.

Die Versicherungsbeiträge sind jeweils vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie der Art und Höhe der vereinbarten Leistung abhängig. Eine interessante Alternative ist die betriebliche Krankenversicherung, weil die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei als Sachbezug erfolgen und die individuellen Gesundheitsfragen entfallen. Wir beraten auf Wunsch hierzu auch Ihren Arbeitgeber.

Top