Die Jagdhaftpflicht

Der Freund eines jeden Jägers

WOZU?

Wer in Deutschland einen Jagdschein lösen oder verlängern möchte, benötigt den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Jagdhunde sind in einer normalen Jagd-Haftpflichtversicherung grundsätzlich mitversichert. Meist ist die Anzahl jedoch auf 3 Jagdhunde beschränkt. Sollte mit mehr Hunden gejagt werden besteht nachholbedarf.

Durch den starken BDF-Verband können wir Ihnen deutschlandweit die günstigste Jagdhaftpflichtversicherung garantieren. Egal ob mit oder ohne Hund, Sie sind abgesichert! Zudem wurde das bestehende Konzept für Sie neu gestaltet. Sie sind nun über Ihre Eigenschaft als Jäger hinaus auch als Privatperson mit folgenden Leistungen bestens abgesichert:

  • Forderungsausfalldeckung jetzt mit Gewaltopferschutz:

Für den Fall, dass Ihnen jemand einen Schaden zufügt und nicht versichert ist und nicht dafür aufkommen kann. Die Forderungsausfalldeckung umfasst nun auch den Gewaltopferschutz – also wenn Ihnen jemand vorsätzlich einen Per­sonenschaden zufügt. Werden Sie Opfer einer Gewalttat und gehen bei Ihren Ansprüchen leer aus, hilft nun ERGO.

  • Schäden aus Gefälligkeitshandlung:

Wenn Ihnen bei einem Freundschaftsdienst (z.B. beim Umzug) etwas daneben geht, verzichtet der Versicherer auf den möglichen Einwand, dass Sie in diesen Fällen nicht haften. Dies gilt für einen Gesamtschaden von maximal 50.000 €.

  • Geliehene Sachen:

Wenn Sie versehentlich Sachen beschädigen, die Sie sich geliehen haben, werden Kosten bis zu 50.000 € übernommen.

  • Der treue Begleiter: 

Alle von Ihnen gehaltenen und jagdlich geführten Hunde sind automatisch mitversichert. Und das auch außerhalb der Jagd. Das gleiche gilt übrigens für Jagdhundewelpen bis zu einem Alter von 12 Monaten, auch wenn sich diese noch nicht in jagdlicher Abrichtung befinden.

  • Besonders: "Haus und Gassi-Schutz" 

Drinnen: Mit dem neuen Zusatz „Haus & Gassi“ sind durch Jagdhunde verursachte Schäden an gemieteten Wohnräumen und Schäden am Mobiliar in Hotels, Ferienhäusern und -wohnungen mitversichert.

Draußen: Ihr Hund muss nach einer Auseinandersetzung mit einem fremden Hund zum Tierarzt? Und der fremde Tierhalter ist nicht bekannt oder kann nicht zahlen? Dann werden die Tierarztkosten bis insgesamt 1.500 € ersetzt.

 

Der Versicherungsschutz besteht auch für:

  • Schäden im Ausland weltweit
  • Schäden durch Verkauf, Verschenken, Liefern von Wild und Wildbret (Produkthaftpflicht)
  • Schäden aus dem Wiederladen von Munition
  • Schadenersatzansprüche wegen Per­sonenschäden von Ihren Angehörigen, die durch den Gebrauch von Schusswaffen verursacht wurden. Gleiches gilt für Schmerzensgeldansprüche.
  • Das Errichten, dem Besitz, Betrieb und der Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen
  • Selektionsabschüssen in befriedeten Bezirken
  • Mietsachschäden auf Reisen an Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen von Hotels, Ferienwohnungen und -häusern
  • Forderungsausfalldeckung ohne Selbstbeteiligung
  • Als Versicherungssumme stehen 10.000.000 € für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung

Jagdhaftpflicht ohne Hund

Jagdhaftpflicht mit Hund

Sie haben Interesse an unserer Jagdhaftpflicht?

Im Folgendem wird erklärt, wie Sie uns den Antrag schnell und einfach zukommen lassen können.


1. Laden Sie den bereitgestellten PDF-Antrag herunter und füllen Sie diesen mit Ihren Daten aus.
Hinweis: Dies können Sie gleich im PDF Dokument selbst erledigen, es handelt sich um ein ausfüllbares PDF.

2. Unterschreiben Sie den ausgefüllten PDF-Antrag.
Hinweis: Wenn vorhanden, kann auch eine eingescannte Unterschrift eingesetzt werden.

3. Senden Sie uns per E-Mail, den ausgefüllten und unterschriebenen PDF-Antrag an: info@bdfsozialwerk.de

In Kürze wird sich ein Experte aus unserem Team bei Ihnen melden. :)

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